Je nach Einordnung deines Vergehens (Hypothesenbildung) wird die Begutachtungsstelle von dir eine Abstinenzzeit, Stabilisierungs- und Wohlverhaltensphase fordern um dein Gutachten positiv zu bewerten.
Diese Zeiten sind sehr individuell. Wir klären das in unserem kostenlosen Erstgespräch. Danach erstellen wir für dich eine zielgerichtete Timeline, an der du dich orientieren kannst.
Beispiel 1: Erstverstoß, 28 J. alt, Polizeikontrolle, BAK 2,28‰ => 6-9 Monate
Beispiel 2: Ersttäter, 35 J. alt, 8 Punkte => 4-6 Monate.