Neue Leitlinien – Sonderfälle

Die neuen Leitlinien ermöglichen in bestimmten Sonderfällen eine Anpassung der Abstinenzanforderungen. Beispielsweise kann bei regelmäßigem Cannabiskonsum und gelegentlichem Konsum von Amphetaminen die Einstufung als D3 (Drogengefährdung) erfolgen. In solchen Fällen ist es möglich, dass anstelle der sonst erforderlichen 15 Monate Abstinenz nur 12 Monate nachgewiesen werden müssen.

Diese Flexibilität berücksichtigt die individuellen Umstände und Konsummuster der Betroffenen und kann die Anforderungen für eine positive Drogen-MPU in speziellen Situationen reduzieren.

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