Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann von den Führerscheinstellen bei allen Drogendelikten und Drogenproblemen angeordnet werden. Dies gilt insbesondere, wenn Sie am motorisierten Straßenverkehr teilgenommen haben, während Sie unter dem Einfluss von Drogen standen, wie etwa Amphetamin, Cannabis, Heroin oder Kokain. Die häufigste Drogen-MPU betrifft jedoch den Cannabiskonsum.
Bis zum 1. April 2024 lag der Grenzwert für THC im Blut bei 1 ng/ml. Ein neuer Grenzwert von 3,5 ng/ml ist derzeit in Diskussion.
Im Unterschied zum Alkohol kann eine Drogen-MPU auch dann angeordnet werden, wenn Sie nach dem Konsum illegaler Drogen in einem Club oder ähnlichen Einrichtungen erwischt wurden und es Anzeichen gibt, dass Sie diese Substanzen konsumiert haben. Eine MPU kann daher auch wegen Drogenbesitzes erforderlich sein.
Im Bußgeldkatalog sind die Strafen für eine Fahrt unter Drogeneinfluss wie folgt geregelt:
- Erster Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- Zweiter Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
- Dritter Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot