Wenn eine Person von der Polizei angehalten wird und der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, wird in der Regel ein entsprechender Test durchgeführt. Stellt sich dabei heraus, dass Alkoholmissbrauch vorliegt und die Person nicht mehr über die nötigen Eigenschaften zum sicheren Führen eines Fahrzeugs verfügt, kann der Führerschein entzogen werden.
In vielen Fällen kann der Führerschein nur durch das erfolgreiche Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wiedererlangt werden. Dabei wird häufig ein kontrollierter Alkoholkonsum oder sogar eine vollständige Abstinenz für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten gefordert, besonders dann, wenn eine Alkoholabhängigkeit oder erheblicher Missbrauch vermutet wird.
Der Nachweis von Abstinenz (sowohl bei Alkohol als auch bei Drogen) erfolgt in der Regel durch Haaranalysen oder Urintests. Leberwerte werden bei der MPU jedoch nicht als Nachweis für Abstinenz anerkannt und bieten auch keinen gesicherten Beleg für moderaten Alkoholkonsum. Dennoch können sie als unterstützende Dokumentation herangezogen werden.