Ab wann wird eine MPU aufgrund von Alkohol angeordnet?

Eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) wird in der Regel dann angeordnet, wenn eine Person mit einem auffallend hohen Blutalkoholwert im Straßenverkehr erwischt wurde. Je nach Bundesland variiert der Grenzwert zwischen 1,1 und 1,6 Promille. Häufig wird eine MPU bereits ab 1,1 Promille angeordnet, insbesondere wenn bei der Blutentnahme keine signifikanten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Dies gilt ebenso für Fahrten unter Alkoholeinfluss mit einem E-Scooter. Bei Radfahrern wird eine MPU meist ab 1,6 Promille angeordnet. Auch bei niedrigeren Promillewerten kann eine MPU erforderlich sein, insbesondere wenn bereits vorher eine Trunkenheitsfahrt registriert wurde. Alkohol ist nicht der einzige, aber der mit Abstand häufigste Grund für die Anordnung einer MPU.

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