Bei sehr gelegentlichem Cannabiskonsum kann es möglich sein, dass ein Abstinenznachweis nicht erforderlich ist. In den Beurteilungskriterien gibt es die sogenannte Hypothese D4. Diese besagt:
„Eine Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von THC kann auch bei gegebenenfalls fortbestehendem gelegentlichen Konsum von Cannabis zuverlässig vermieden werden.“
Ob die Hypothese D4 in Ihrem Fall angewendet werden kann, prüfen wir gerne in einer kostenlosen Erstberatung.
Ein weiterer Sonderfall ist die Verwendung von medizinischem Cannabis, also wenn Sie Cannabis auf Rezept erhalten. In solchen Fällen können besondere Regelungen gelten, die bei der MPU berücksichtigt werden müssen.