Eine MPU kann auch dann angeordnet werden, wenn kein Verkehrsdelikt vorliegt, aber ein begründeter Verdacht auf Alkoholmissbrauch oder Abhängigkeit besteht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn wiederholt Schlägereien unter Alkoholeinfluss polizeilich dokumentiert wurden. In solchen Fällen ähnelt das psychologische Gespräch dem bei einer Verkehrssituation, jedoch liegt der Fokus der Untersuchung auf den Delikten außerhalb des Straßenverkehrs. Fahranfänger und Personen bis 21 Jahre unterliegen einer 0,0-Promillegrenze und dürfen vor dem Autofahren keinen Alkohol konsumieren.
Alkohol MPU ohne Verkehrsdelikt
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